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Donnerstag, 14. April 2011

#Kindererziehung aus #islam ischer Sicht (Teil 2):weitere Inhalte, der Erziehungsprozess nach Altersstufen und elterliche Pflichten

Letztes Mal haben wir die islamischen und moralischen Inhalte betrachtet, die einem Kind im Rahmen seiner islamischen Erziehung vermittelt werden sollten. Diesmal werden wir uns ergänzend mit einigen weiteren Inhalten befassen und danach den Erziehungsprozess nach Altersstufen betrachten, wie ihn der Prophet (sas) beschrieben hat. Außerdem haben Eltern auch Pflichten gegenüber ihrer Kinder und nicht nur umgekehrt. Welche? Lest weiter:

2.3      Wissenschaftliche Erziehung


Grundsätzlich soll beim Kind die Entwicklung von latent vorhandenen Begabungen gefördert werden und dem Kind muss die Möglichkeit gegeben werden, seine eigene Persönlichkeit zu entwickeln, d.h. seine besonderen Begabungen zu entdecken und seine Fähigkeiten und Interessen optimal zu entwickeln. Neben einer allgemeinen Bildung  gehört auch die berufliche Ausbildung dazu, damit das Kind wirtschaftlich unabhängig wird und seinen materiellen Pflichten als Muslim nachkommen kann, bzw. auch einen materiellen Beitrag leisten kann. Den Muslimen ist aufgetragen, nützliche Mitglieder der Gesellschaft zu sein. Allah liebt die Menschen, die anderen helfen und Nutzen bringen. Sogar wenn ein Mädchen sich als Frau dafür entscheidet, bei ihrem Mann und den Kindern zu bleiben, so wird ihre Bildung doch niemals umsonst gewesen sein. Erstens hat sie damit ihre Pflicht erfüllt, nach der Erlangung von Wissen zu streben und zweitens wird sie als gebildete Frau ihren Kindern inshaAllah eine bessere, aufgeklärtere und achtsamere Mutter sein. Jeder der sich umsieht, auch unter den Muslimen, kann erkennen, wie viel Unwissenheit, Aberglaube und Vorurteile von ungebildeten Frauen an die nächsten Generationen weitergegeben wird. Wissen ermöglicht die  Befreiung von falschen Traditionen, es ermöglicht eine echte Wahlfreiheit und das Engagement für die Wahrheit, und es ist der Weg zu einem selbstbestimmten Leben innerhalb der Grenzen Allahs.                                                                                                                                                                        

2.4      Inhalte leiblicher Erziehung

Bei der körperlichen Schulung wird dem Kind nahegebracht, den Leib reinlich zu pflegen und gesund zu erhalten. Sportliche Betätigung erhält den Organismus kräftig und fit und stärkt das allgemeine Wohlbefinden und Leistungsvermögen. Bestimmte psychische Eigenschaften wie Ausdauer, Geduld und Willenskraft werden trainiert und Körper und Geist werden ins Gleichgewicht gebracht. Dies ist auch eine gute Möglichkeit, überschüssige Energien positiv zu kanalisieren und dem Kind eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen, die es von nicht wünschenswerten Aktivitäten ablenkt. In jedem Alter, aber besonders in der Pubertät, können sportliche Wettkämpfe und Erfolge das Selbstvertrauen stärken und eine Plattform sein, sich zu engagieren und alleine oder innerhalb einer Gruppe Verantwortung für etwas zu übernehmen. Vom Propheten Muhammad (sas) besonders empfohlene Sportarten sind Schwimmen, Reiten und Bogenschießen. 

Natürlich ist nicht jedes Kind gleichermaßen begabt oder begeistert von sportlichen Aktivitäten. Man kann ein Kind oder eine/n Jugendliche/n je nach Interessen auch in andere Aktivitäten einspannen, die mit sozialem Engagement oder direkt mit dem Islam zu tun haben. Umweltschutz, life makers, Qur'anstudium, Mädchentreffen etc. sind solche Beispiele.

3         Erziehung als Prozess


Die Entwicklung eines Kindes erfolgt in Stufen, die mit den physischen Veränderungen harmonieren, denen der Körper unterworfen ist (eine rhythmische hormonelle Veränderung alle sieben Jahre). Die erste Phase dauert von der Geburt bis zum Verlust der Milchzähne, dem letzten Rest embryologischen Materials, im sechsten oder siebten Lebensjahr. In dieser Phase ist das Leben für das Kind Schönheit. Die neuen Zähne markieren den Beginn der zweiten Phase von Veränderungen, die bis zum Beginn der Pubertät zwischen dem zwölften und vierzehnten Lebensjahr dauert. Diese Phase ist durch Güte und Strenge gekennzeichnet. Der Beginn der Pubertät bringt eine große Veränderung, die sekundären Geschlechtsmerkmale bilden sich aus. Das Selbst erreicht eine andere Stufe der Identität und der Wille des Jugendlichen wird das Leben mit einem starken Sinn für Gerechtigkeit besetzen. Das wird die Beziehung für die nächsten sieben Jahre, bis zum Alter von einundzwanzig Jahren prägen. Diese Erziehungsstadien sind natürlich nicht als zeitlich abgeschlossene und streng festgelegte Momente anzusehen, sondern sie gehen ineinander über und es geht darum, die Erziehung am Entwicklungsstand des Kindes orientiert, kontinuierlich zu entwickeln.

3.1      Die ersten 7 Jahre:  Geduld und Milde 

                                                                                                            
Die Erziehung des Kindes fängt mit der Erziehung der Eltern an. Ihr tiefer Glaube und ihre islamische Lebenseinstellung übertragen sich auf das Kind. Da Mutter und Vater auf das heranwachsende Kind einen großen Einfluss haben werden, sollten beide an Allah glauben und den Islam in ihrem Leben praktizieren. Wenn die Eltern Alkoholiker sind, unreligiöse Charaktereigenschaften besitzen und asoziale Verhaltensweisen zeigen, so werden sie sicherlich einen negativen Einfluss auf das Kind haben. Selbst wenn ein Kind nur zwei bis drei Monate alt ist und die Eltern nichts sagen, aber mit wütendem Gesichtsausdruck umhergehen, wird das Kind dies sicherlich registrieren und sich unwohl fühlen. Da dies so ist, möchte der Islam eine harmonische Familie verwirklichen. Darauf wird großer Wert gelegt. Wenn Harmonie und Glaube herrschen, wird das Kind inshaAllah höchstwahrscheinlich mit einem starken islamischen Charakter aufwachsen. Das Vorbild ist das größte erzieherische Mittel im Islam in allen Phasen der Erziehung.

Der nächste Teil der Erziehung läuft während der Schwangerschaft ab. Wichtig sind hier das Alkohol- und Nikotinverbot, eine positive Einstellung zum Kind und eine gesunde Ernährung. z.B. sollte ein Ehemann das Beste tun, die Atmosphäre zu Hause vorteilhaft zu gestalten und die Mutter sollte alle Aufregungen usw. vermeiden.

Unmittelbar nach der Geburt beginnt die direkte Erziehung des Kindes, indem ihm in das rechte Ohr der Adhan und in das linke Ohr die Iqama gesprochen wird.

Das Neugeborene wird durch die Muttermilch ernährt und somit auch durch diese beeinflusst. Alle schädigenden Stoffe, die in die Muttermilch übergehen, müssen gemieden werden. Durch ständigen Familienstress kann die Versorgung des Kindes mit der Muttermilch gefährdet werden, denn die Milchgänge werden durch bestimmte Stresshormone eingeengt. Während der ersten zwei Lebensjahre soll die Mutter das Kind stillen um ihm damit neben der besten Ernährung auch die nötige Wärme, Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln.

Allgemein gesagt sollten die Eltern in den ersten 7 Jahren mit dem Kind spielen, d.h. ihnen Liebe und Güte entgegenbringen und ihre natürliche Entwicklung nicht beeinträchtigen oder hemmen. Der Mensch wird mit einer völlig reinen Seele geboren, die sich nur noch entsprechend ihrer Disposition entfalten braucht um einen guten Muslim hervorzubringen. Daher sollte das Kind beispielsweise seinen Bewegungsdrang ausleben können und kindgerechte Antworten auf alle seine Fragen bekommen. Harte Strafen sind unangebracht, vielmehr sollten die Eltern dem Kind alles erklären und es an schlechtem Verhalten hindern (z.B. die Hände festhalten, wenn es schlagen will). So hielt einmal der Prophet die Hand eines kleinen Mädchens fest, das essen wollte, ohne vorher Bismillah ausgesprochen zu haben. Sie sprachen es gemeinsam aus und fingen an zu essen.

Wenn das Kind zu sprechen beginnt, dann wird ihm, auch wenn es den Sinn nicht versteht, der Name Gottes beigebracht. Das geschieht bereits im Alter von drei bis fünf Jahren. In diesem Alter wird das Kind den Namen Gottes zwar aussprechen können, doch wird es Allah mit Seinen Eigenschaften nicht verstehen, deswegen wird man auch nicht in diese Richtung arbeiten. Der Wortschatz sollte aber dann schon einige islamische Ausdrücke enthalten, die im Alltag gebräuchlich sind.

Nach Vollendung des dritten Lebensjahres ist das Kind in der Lage, Geschichten und Erzählungen im Ganzen zu erfassen. Mit der Darstellung des Islam und der Propheten-Geschichten fließt die erste Wissensvermittlung in die Erziehung mit ein.

Das Nachahmungsbedürfnis des Kindes bringt es dazu, selbständig das Verhalten der Eltern zu imitieren. So kann man mit ersten Übungen spielerisch das Kind auf seine Pflichten als gläubiger Muslim vorbereiten. Dabei sollte man Wert legen auf Erläuterung der Bedeutung und Korrektur von Fehlern. Kinder lernen durch Nachahmung und Wiederholung, dies kann man sich zunutze machen.

Wenn das Kind lesen lernt, soll es mit dem Lesen des Quran beginnen. Bis zur Erreichung des Pflichtalters (Geschlechtsreife) sollte es die gebräuchlichsten Quran-Verse auswendig lernen und ihren Sinn verstehen.


3.2      Die nächsten 7 Jahre (7-14 J):Überzeugung und Konsequenz


Mit fünf bis sechs Jahren wird auch einem Kind noch nicht gesagt, dass es beten oder fasten soll, denn das Kind kann den Sinn des Gebetes noch nicht verstehen. Ab sieben kann ein Kind schon recht gut logisch denken. Natürlich schwankt das Alter je nach Kind. Das Kind kann ab diesem Alter aber verstehen, dass das Gebet etwas Besonderes ist. Und erst jetzt beginnt man, einem Kind die Gebete beizubringen. Es wäre aber verfrüht auf das Kind Druck auszuüben. Es wird nur mit der Ausbildung begonnen. Ab zehn beginnt man mit der Ausbildung zum Fasten und erst ab diesem Alter sollte man das Kind dahingehend erziehen, dass damit beginnt, regelmäßig zu beten und zu fasten. Wenn es diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, sollte man mit Lob und Belohnungen nicht sparsam sein! Sollte das Kind die Erfüllung seiner Aufgaben verweigern, wird es aufgrund dessen getadelt und es wird ihm gesagt, dass Allah dieses bestrafen wird. Auch der Entzug von Privilegien oder die Auferlegung einer Strafe sind mögliche Erziehungsmittel. Aber erst ab der Pubertät wird nach islamischer Lehre ein Mensch für seine Gebete zur Rechenschaft gezogen.

Der Erziehungsstil in diesen Jahren sollte davon geprägt sein, den Kindern ihre Entscheidungen und Handlungen zu erklären, damit es die Gründe nachvollziehen kann, und sie dann mit Konsequenz durchzuführen. Diese Strenge darf sich nicht in einem willkürlichen und autoritären Verhalten äußern, sondern in einer zielbewussten und konkreten Leitung auf dem Weg zu Allah.
Der Islam gibt uns zum Thema Grenzen setzen eine recht einfache Anleitung. So heißt es in einem Hadith: „Erlaubt, was erlaubt ist. Und verbietet, was verboten ist.“  Kurz, man sollte Grenzen nicht willkürlich setzen, sondern dort, wo Allah sie uns gesetzt hat, und dann auch konsequent und entschieden. Kinder sind in der Regel durchaus einsichtig, wenn ihre Eltern ihnen erklären, dass bestimmte Handlungen negative Folgen haben und es falsch wäre, so zu handeln, auch wenn es viele dennoch tun. So wird sich für ein Kind beispielsweise kaum die Frage stellen, ob es jemals rauchen oder Alkohol trinken wird, wenn seine Mutter ihm von klein auf die Folgen dieser so genannten „Genussmittel“ klar gemacht hat. So hat es z.B. immer das warnende Beispiel der Alkoholiker vor Augen, die Tag für Tag am Kiosk stehen, und wird sich eher noch fragen, weshalb Alkohol unter diesen Umständen frei verkäuflich ist, nicht, weshalb wir ihn nicht kaufen. Viele Eltern  unterschätzen den Verstand ihrer Kinder, wenn sie meinen, ihre Sprösslinge könnten Verbote erst begreifen, wenn sie die negativen Effekte einer Verhaltensweise am eigenen Leib erfahren haben.

Manche Eltern befürchten, dass ihre Kinder in Schulen und Kindergärten aus der Gruppe der anderen Kinder ausgeschlossen werden könnten, wenn sich zu viele Unterschiede auftun. Diese Gefahr ist dann gegeben, wenn das Kind nicht in der Lage ist, mit dem nötigen Selbstbewusstsein aufzutreten und mit einem seinem Alter angemessenen „Fachwissen“ für seine Haltung einzutreten. Somit ist es die Aufgabe der Eltern, das Selbstbewusstsein ihrer Kinder zu stärken und ihnen ausreichend islamisches Wissen und auch Allgemeinbildung zu vermitteln, damit sie in der Lage sind, möglichen Fragen oder auch Angriffen ihrer Mitschüler problemlos zu begegnen. Doch auch in dem Fall, dass das Kind konfliktfrei von seinen Mitschülern als Muslim toleriert und integriert wird, wird es spätestens in der Pubertät nicht mehr 100%ig dazu gehören. Denn spätestens dann werden sich Welten auftun, zwischen ihnen und ihren nichtmuslimischen Mitschülern. Ganz gleich, ob Junge oder Mädchen, bei Themen wie Tanzschule, die erste Tanzparty, der erste Kuss, der/die erste Freund/in oder gar „das erste Mal“, wird ein muslimischer Teenie wohl kaum mithalten können. Allerspätestens jetzt wird die islamische Gemeinschaft,  für das Kind unglaublich wichtig. Denn hier finden sich Altersgenossen mit dem gleichen Hintergrund, den gleichen Interessen, der gleichen Lebensweise und den gleichen Problemen. Hier kann es 100%ig dazugehören; ein Gefühl, das für jeden Menschen äußerst wichtig ist: nicht nur akzeptiert und toleriert, sondern Teil des Ganzen zu sein. Mit diesem Gefühl - hier gehöre ich her - lassen sich die Probleme „draußen“ viel leichter bewältigen, weil man selber ein völlig neues Selbstverständnis bekommt. Man erkennt seinen eigenen wichtigen Platz in der Gesellschaft als Muslim, und kann sich als solcher viel selbstbewusster präsentieren und vielleicht auch mal in die Offensive gehen, anstatt sich ständig in der Klasse in die defensive Position gedrängt zu fühlen. Es ist auch deshalb wichtig, mit dem Kind über seine Position als Muslim in der Gesellschaft und auch über die Stellung des Islams in der Welt, zu sprechen, damit das Kind einen gewissen Stolz „-Muslim“ zu sein entwickelt. Wenn es den nämlich nicht hat, sich dessen gar schämt oder es nur als lästigen Tick der Eltern ansieht, gerät es leicht in ein Doppelleben. „Daheim Muslim - draußen normal“.
Kinder und Jugendliche sollten daher zu allen möglichen islamischen Veranstaltungen und Begegnungen mitgenommen werden, um ihnen die Chance zu geben, sich zu üben und zu orientieren. Sie sollen Freundschaften mit anderen Muslimen schließen und sich so in der Gemeinschaft gestärkt fühlen. Auch ist die gegenseitige Erziehung der Muslime innerhalb ihrer Gemeinschaft ein wichtiger Aspekt. Jeder Muslim hat die Pflicht, seinen Bruder oder seine Schwester im Islam auf eventuelles Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihnen mit Güte und Geduld auf den rechten Weg zu Allah zu helfen bzw. zurückzuhelfen. Von guten Freunden wird oft Kritik besser angenommen und Lob macht stolzer als von den eigenen Eltern.

Es ist nicht richtig zu behaupten, dass man seine Kinder für eine gute islamische Erziehung von der Umwelt isolieren muss oder ähnliche Behauptungen. Eine solche Erziehung ist nicht zukunftsträchtig, da jeder Mensch das Bedürfnis nach Freundschaften und Kontakt hat. Wichtiger ist es daher, dem Kind Freunde nahe zu bringen, die die Entwicklung positiv beeinflussen und es für den Kontakt mit seiner Umwelt zu wappnen!.


3.3      Von 14 bis 21 Jahren: Freundschaft und Beratung


Nach Erreichen der Pubertät ist die Aufgabe der Eltern noch nicht beendet. Die Erziehung wird dann freundschaftlich in Form von Empfehlungen weitergeführt.

Die Eltern sollten das Kind als Freund betrachten und ein partnerschaftliches und brüderliches Verhältnis zu ihm pflegen. Sie stehen ihm als Berater bei und bieten Hilfeleistungen an, wenn erforderlich oder erwünscht.

Es erging folgende Anweisung an die Muslime vom Propheten (sas): „Helfe Deinem Bruder wenn er Unrecht tut und Unrecht erleidet.“ Da sagte ein Mann: “O Gesandter Allahs, ich helfe ihm, wenn ihm Unrecht geschieht, aber wie helfe ich ihm, wenn er Unrecht tut?“ Der Prophet (sas) sagte: „Halte ihn ab von dem Unrecht, dies ist eine Hilfe für ihn“. Diese Anweisung bezieht sich auf den Umgang erwachsener Muslime miteinander allgemein und natürlich auch auf den Umgang mit seinen erwachsenen Kindern.
                                                                                                                   

4         Pflichten der muslimischen Eltern

4.1      Pflicht zur guten Erziehung

Wir müssen festlegen, dass "Kinder" entsprechend dem islamischen Konzept sowohl männliche als auch weibliche Nachkommen bedeuten. Einige Gegner des Islam beschuldigen den Islam des Unterscheidens zwischen männlichen und weiblichen Kindern, indem sie behaupten, dass er die Jungen in Angelegenheiten der Erbschaft, der Aqiqah (das Schlachten zweier Schafe bei der Geburt eines Jungen und eines Schafes bei der Geburt eines Mädchens) und anderer Angelegenheiten vor dem Mädchen bevorzugt.
Hierzu kann man ein Hadith anführen, welches die Wichtigkeit und großargtige Belohnung der guten und gütigen Erziehung von Mädchen betont: 
Allahs Gesandter hat gesagt: "... und wer drei Töchter aufgezogen hat oder ihresgleichen von (seinen) Schwestern und ihnen eine gute Erziehung gegeben hat, sie mit Güte behandelt hat, bis sich Allah ihrer annimt, für den hat Allah das Paradies bestimmt." Ein Mann fragte: "Allahs Gesandter, und bei zweien?" Er antwortete: "Und (auch) bei zweien", so dass der Mann sagte: "Und bei einer?" Er antwortete: "Und auch bei einer.. (Ibn Abbas; Mischkat)
Gemäß der wahren islamischen Lehre sind sowohl männliche als auch weibliche Nachkommen aus der Sicht Allahs im Hinblick auf ihre Seele gleich. Jeder ist jedoch physisch vorbereitet und ausgestattet, um bestimmte Aufgaben und Pflichten zu erfüllen, die seiner/ihrer Natur entsprechen. Alle wiederum sind in den religiösen Pflichten gleich, außer bei bestimmten Ausnahmen, die von Allahs im Qur'an bestimmt und aufgeführt sind oder vom Gesandten Allahs (sas) erklärt und spezifiziert wurden. Nur diese speziellen Unterschiede, wie beispielsweise die Bekleidungsvorschriften und die Ausnahmen für Frauen mit Blutung beim Beten und Fasten, müssen gemäß des Islam und seiner Lehren anerkannt und geehrt werden.
Die allgemeine Pflicht zur religiösen und moralischen Erziehung wird z.B. durch folgenden Vers verdeutlicht: “O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind.“ Surah At-Tahrim (66:6)
Der Gesandte Allahs, Salla llahu alaihi wa salam, sagt auch: "Jeder von euch (Menschen) ist ein Hirte. Und jeder ist verantwortlich für das, was unter seine Verantwortung fällt. Ein Mann ist wie ein Hirte für seine Familie, und er ist verantwortlich für sie." (Berichtet von Al-Bukhari und Muslim.)

Die Kinder haben das Recht auf gute Erziehung und die Vermittlung von Wissen über den Islam und den Qur'an. Der Vater muss ihnen das Gebet beibringen und ihre Tugend bewahren und fördern. Auf die genauen Inhalte dieser religiösen Erziehung wurde ja bereits eingegangen. 
Die Kinder haben aber ebenso das Recht auf Schutz und Wahrung ihrer Interessen durch die Eltern. Es ist die Pflicht der Eltern, ihren Kindern in Liebe, Güte und Gerechtigkeit zu  begegnen. Der Vater hat zudem die Pflicht, eine gute Mutter für seine Kinder auszuwählen, dem Kind einen schönen Namen zu geben und einen guten Ehepartner für das Kind mit auszuwählen.

Darüber hinaus sagte der Gesandte Allahs (sas): 'Wenn der Sohn Adams stirbt, enden seine Taten, bis auf drei Taten, nämlich: eine beständige Wohltat; Wissen, das zum Nutzen der Menschen hinterlassen wird, und ein rechtschaffenes Kind, das für ihn betet" (Berichtet von Muslim.)
Tatsächlich spiegelt solch eine Aussage den Wert einer angemessenen Erziehung der Kinder wieder. Sie hat eine immerwährende Auswirkung, selbst nach dem Tod.

Der Urenkel des Propheten, Ali Zainul-Abidin, sagte zum Recht des Kindes seinen Eltern gegenüber: "Das Recht deines Kindes dir gegenüber ist, dass seine Existenz durch dich zu Stande gekommen ist und dass alles Gute und Schlechte an ihm auf dieser Welt mit dir in Verbindung steht, dass du für seine Fürsorge und Erziehung Rede und Antwort stehen musst, dass du die Pflicht hast, deinem Kind gottgefällige Charaktereigenschaften anzuerziehen und es im Gehorsam seinem Schöpfer gegenüber unterstützt, dass du dir in deinem Verhalten deinem Kind gegenüber immer bewusst bist, dass dich für deine Güte zu deinem Kind bei deinem Schöpfer eine Belohnung erwartet und eine Strafe, wenn du dich ihm gegenüber nachlässig verhältst!"


4.2      Pflicht zur Versorgung

Eines der gebührenden Rechte der Kinder gegenüber ihren Eltern ist, dass sie für ihr Wohlergehen und Wohlbefinden angemessene Ausgaben machen. Übermäßige Aufwendung oder Vernachlässigung wird im Islam nicht geduldet, angenommen, oder sogar zugelassen. Solche Wege werden eine negative Auswirkung auf das Kind haben, ungeachtet der gesellschaftlichen Stellung.
Die Menschen werden dazu gedrängt, ihren Kindern und den Menschen in ihrem Haus gegenüber, die in jeder Religion und Gesellschaft ihre natürlichen Erben sind, nicht knauserig zu sein. Warum würde man denjenigen gegenüber, die das eigene Vermögen erben werden, knauserig sein? Kinder sind mit solch einem wichtigen Recht ausgestattet. Es ist ihnen sogar erlaubt, angemessen vom Vermögen ihrer Eltern zu nehmen, um sich selbst zu versorgen, wenn die Eltern ablehnten, ihnen angemessene Mittel für ihren Lebensunterhalt zu geben. Die Kinder haben das Recht auf Versorgung, solange sie nicht für sich selber sorgen können und die Mädchen noch länger; nämlich, bis sie heiraten.

Folgende Begebenheit wurde überliefert: Einer von den Helfern aus Medina (Ansar) starb. Das wenige Geld, das er besaß, hatte er kurz vor seinem Tod für gute Zwecke ausgegeben. Die Halbwaisen, die er nun hinterließ, mussten sich ihren Unterhalt erbetteln. Als der Prophet Muhammad (s) davon erfuhr, wurde er sehr zornig und sagte: "Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich ihm keine Grabstätte auf dem Friedhof der Muslime gewährt. Er ist schuld am Bettlerdasein seiner Kinder."


4.3      Pflicht zur gerechten Behandlung aller Kinder

In einem Hadith empfiehlt der Prophet (sas): „Fürchtet Allah und seid gerecht zu euren Kindern.“ Diese Gerechtigkeit bezieht sich auf alle Bereiche des Lebens: Zuwendung, Versorgung, Anerkennung und Förderung.
Geschwister haben z.B. das Recht, in finanziellen Dingen gleich behandelt zu werden. Niemand darf vor dem anderen bevorzugt werden. Alle müssen gerecht und gleich behandelt werden. Niemand darf seine Gabe von seinen Eltern vorenthalten bekommen. Das Vorenthalten oder Verbieten des Erbrechts oder anderer finanzieller Gaben zu Lebzeiten der Eltern, oder die Bevorzugung eines Kindes über die anderen durch ein Elternteil, werden gemäß des Islam, als Handlungen der Ungerechtigkeit angesehen.
Ungerechtigkeit wird eindeutig zu einer Atmosphäre des Hasses, des Zornes, der Eifersucht und des Schreckens unter den Kindern eines Haushalts führen. Tatsächlich kann solch eine Handlung der Ungerechtigkeit höchst wahrscheinlich zu Feindseligkeit unter den Kindern führen, und folglich wird dies die ganze familiäre Umgebung betreffen.
In bestimmten Fällen, wenn z.B. ein bestimmtes Kind dem alternden Elternteil eine liebevolle Fürsorge zeigt, veranlasst dies den Elternteil, solch einem Kind ein besonderes Geschenk zu gewähren oder den Besitz eines Hauses, einer Fabrik, eines Landstücks, eines Bauernhofs, eines Autos oder jedes anderen Wertgegenstandes zu übergeben. Der Islam jedoch betrachtet solch eine finanzielle Belohnung für ein fürsorgliches, liebevolles und vielleicht gehorsames Kind als eine falsche Handlung. So darf man das gütige Kind nicht auf diese Weise für seine Güte bzw. den Gehorsam belohnen, da die Belohnung für die Güte und seinen Gehorsam bei Allah ist.
"Ich hörte Al-Nu'man Ibn Bashir, radiallahu anhuma, auf der Kanzel sagen: ,Mein Vater gab mir ein Geschenk, und Amra Bint Rawahah sagte: Ich werde es nicht annehmen, bis du den Gesandten Allans, salla llahu alaihi wa salam, holst, damit er Zeuge davon ist. Mein Vater ging zum Gesandten Allahs, salla llahu alaihi wa salam, und sagte: "Ich gab meinem und Amra Bint Rawahas Sohn ein Geschenk, doch sie bat mich, dich, Gesandter Allahs, zu holen, um dies zu bezeugen'. Der Prophet, salla llahu alaihi wa salam, fragte, Hast du allen deinen Kindern gleiche Geschenke gegeben?' Mein Vater sagte, dass er es nicht getan hatte. Der Prophet, salla llahu alaihi wa salam, sagte, Fürchte Allah und sei gerecht zu deinen Kindern.' So kam mein Vater zurück und nahm sein Geschenk zurück." (Berichtet von Al-Bukhari und Muslim)

Von Nu'man ibn Bashir wird berichtet, dass sein Vater Bashir ibn Said ihm einen Diener schenkte und daraufhin den Propheten (sas) benachrichtigte. Der Prophet (sas) sagte: Hast du jedes deiner Kinder damit beschenkt?" Er sagte: "Nein." Daraufhin sagte er:„So gebt ihn zurück. "

So hat der Gesandte Allahs (sas) das Bevorzugen mancher Kinder als "Jawr" bezeichnet, Und "Jawr" bedeutet: Ungerechtigkeit, die verboten ist.
Wenn man jedoch manchen etwas gibt, weil sie es benötigen, und die anderen benötigen dies nicht, wie z.B. Büromittel, Medikamente oder eine Heirat, so ist nichts dagegen einzuwenden.

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